Tierkadaver über 80 kg

Die Abholung von verendeten oder notgeschlachteten Tieren mit einem Einzelgewicht von mehr als 80 kg muss über die Gemeinde veranlasst werden.

Die Meldung für die Abholung ist bei der Gemeinde, während der Dienstzeiten unter Bekanntgabe

  • der Betriebsnummer
  • der Ohrmarkennummer
  • des Geburtsdatums und
  • des Gewichtes

zu erstatten.

In den Sommermonaten (Mai bis September) können Kadaverabholungen von der TKE auch an Samstagen durchgeführt werden.

Freitagnachmittags und Samstagvormittags muss die TKE vom Verfügungsberechtigten direkt per Fax (0463 33275 16) bzw. telefonisch (0463 33275) verständigt werden.

Für die Abholung ist die Bekanntgabe von

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
  • Tierarzt
  • Ohrmarkennummer und Geburtsdatum
  • Gewicht und
  • der Abholungsort

erforderlich.

Zusätzlich ist so schnell wie möglich, die Meldung an die Gemeinde, wie gewohnt, per Fax, E-Mail oder zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes telefonisch bzw. mündlich zu erstatten, wobei anzuführen ist, dass die Entsorgung bereits erfolgte.

Tierkadaver unter 80 kg
Tierkadaver unter 80 kg und Schlachtabfälle müssen bei der Fa. Hans Klein GmbH, 9851 Lieserbrücke, Katschbergstraße 9, entsorgt werden. Die Übernahme kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr erfolgen. An Feiertagen findet keine Übernahme statt.

Link:
www.tierkoerperentsorgung.at