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Amtssignatur

Amtssignatur

Die Amtssignatur ist die elektronische Signatur einer Behörde, die durch diese an Stelle einer Unterschrift auf elektronisch erstellte Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt. Dies wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar mit einem „Rundstempel“) sowie einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument auch tatsächlich von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

Merkmale der Amtssignatur

Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Bildmarke, die die Gemeinde im Internet als die ihre gesichert veröffentlicht hat
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, und
  • Information zur Prüfung der elektronischen Signatur

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 des E-GovG
Die Gemeinde Lendorf verwendet bei von ihr amtssignierten Dokumenten die folgende Bildmarke:

Darstellung der Amtssignatur

Die Gemeinde Lendorf verwendet die Amtssignatur in verschiedenen Verwaltungsbereichen.

Die Darstellung erfolgt dabei in folgender Form:

Prüfung der Amtssignatur

Die Amtssignatur kann beim zentralen Prüfservice der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH (RTR-GmbH) unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.

Verifikation des Ausdruckes eines amtssignierten Dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann beim Gemeindeamt verifiziert werden. Dabei trifft die Gemeinde nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.

Die Vorlage des Ausdruckes an die Gemeinde kann auf folgende Art erfolgen:

  • persönlich – im Gemeindeamt
  • per Fax +43 4762 2264 4
  • per E-Mail (Scan des Dokumentes) an lendorf@ktn.gde.at
  • postalisch (Original oder Kopie) an 9811 Lendorf, Feicht 2a

Informationen zur Amtssignatur auch telefonisch unter +43 4762 2264

Öffnungszeiten

Amtsstunden:

Mo. – Do. 7:00 – 16:00 Uhr
Fr. 7:00 – 12:00 Uhr

Parteienverkehr:

Mo. – Fr. 7:00 – 12:00 Uhr
Mi. 7:00 – 16:00 Uhr

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